Männlicher Mitarbeiter erstreitet Entschädigungszahlung wegen diskriminierender Stellenausschreibung


Ein Unternehmen hatte in einer Anzeige die Stelle einer "Filialleiterin mit abgeschlossener kaufmännischer Berufsausbildung" ausgeschrieben. Ein Groß- und Außenhandelskaufmann klagte auf Zahlung einer Entschädigung, nachdem er sich beworben hatte und abschlägig beschieden wurde.Er glaubte, daß er nur wegen seines Geschlechts nicht eingestellt worden sei. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt billigte ihm eine Entschädigung in Höhe von DEM 3000 zu ( 8 AZR 295/99).


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